Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (ABG) für den Verkauf von Promotionzubehör
§ 1 Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Verkauf von Promotionzubehör der Firma ThePowerBehindPromotions GmbH, 31867 Lauenau, Am Felsenkeller 82, nachfolgend „PP“ genannt, an den gewerblichen Kunden.
1.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt. Die AGB der PP gelten auch dann, wenn PP in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen des Kunden ein Geschäft ohne Vorbehalt ausführt.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
2.1 PP`s Angebote gelten als Einladung zur Abgabe eines Angebots auf Vertragsschluss. Dieses kann PP innerhalb von fünf Werktagen annehmen.
§ 3 Preise und Zahlung
Die Preise gelten ab Werk zzgl. Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe. Skonto wird nicht gewährt. Soweit nichts anderes vereinbart, ist Zahlung per Vorkasse, alternativ Zahlung bei Abholung vereinbart. Bei Fertigung nach Kundenspezifikation ist die Hälfte des Kaufpreises zzgl. Versandkosten nach Eingang der Auftragsbestätigung der PP zu zahlen; der Rest sofort nach Anzeige der Bereitstellung der Ware für den Versand.
§ 4 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 5. Lieferzeit
5.1 Der Beginn der von PP angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nichterfüllten Vertrags bleibt vorbehalten.
5.2 Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist PP berechtigt, den ihr insoweit entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache ab Verzugseintritt auf den Besteller über.
5.3 PP haftet im Fall des von ihr nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführten Lieferverzugs für jede vollendete Woche in Höhe von 3 % des Lieferwerts, jedoch nicht mehr als 15 % des Lieferwertes.
5.4 Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen eines Lieferverzugs blieben unberührt.
§ 6. Gefahrübergang bei Versendung
Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Besteller, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers, die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.
§ 7. Eigentumsvorbehalt
7.1 PP behält sich das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn PP sich nicht stets ausdrücklich hierauf beruft. PP ist berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält.
7.2 Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen aus der Weiterveräußerung tritt der Besteller schon jetzt in Höhe des vereinbarten Faktura-Endbetrags (incl. MwSt.) an PP ab.
7.3 PP verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.
§ 8. Gewährleistung und Mängelrüge sowie Rückgriff
8.1 Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen vertraglich, hilfsweise nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Auf § 8.7 wird verwiesen.
8.2 Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Ware bei unserem Besteller. Für gebrauchte Ware (z.B. Ausstellungstücke) erfolgt keine Gewährleistung. Vor etwaiger Rücksendung der Ware ist die Zustimmung der PP einzuholen.
8.3 Sollte die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so wird PP die Ware bei fristgerechter Mängelrüge nach ihrer Wahl nachbessern oder Ersatz liefern. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.
8.4 Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung oder übermäßiger Beanspruchung entstehen. Die getroffene Beschaffenheitsvereinbarung (Poduktbeschreibung oder individuelle Absprache) schließt anderweitige objektive Anforderungen aus.
8.5 Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, z.B. Transport-, Wege-Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von PP gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
8.6 Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen PP bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat.
8.7 Untersuchungs-/Rügepflicht: Der Besteller verpflichtet sich, die Kaufsache binnen zwei Stunden nach Erhalt auf Mangelfreiheit und einwandfreie Funktion zu untersuchen und eventuelle Mängel sofort telefonisch oder per Mail an PP zu melden. Danach wird davon ausgegangen, dass die Ware mangelfrei in den Machtbereich des Empfängers gelangt ist.
§ 9 Transportcase
Soweit PP die Kaufsache in einem Leihcase, geschützt in einem Umkarton, zwecks Sicherstellung eines schadensfreien Transports versendet, ist der Kunde verpflichtet, das Case im Umkarton am auf die Anlieferung folgenden Werktag zur Abholung an das von PP beauftragte Transportunternehmen bereitzustellen. Jeder Tag der verspäteten Übergabe/Rückgabe wird mit 20 € berechnet, die Nichtrückgabe des Umkartons pauschal mit 10 €.
Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.
§ 10 Schlussbestimmungen
10.1 Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
10.2 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Lauenau.
10.3 Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrags getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.
10.4 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen dadurch nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt vielmehr eine solche, die dem verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. § 139 BGB wird ausgeschlossen.
Stand: 10. April 2024